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Steuer für Rentner? Wie viel Steuern zahlt ein Rentner?

Ruheständler sind verpflichtet, unaufgefordert eine Einkommensteuer- erklärung abzugeben, sofern sich eine Steuerschuld ergibt. Genau hier können die Mitarbeiter der Steuersparbox helfen. Blieb der Großteil aller Ruheständler hierzulande bis zum Jahr 2004 noch unter den Steuerfreibeträgen, sieht es seit 2005 anders aus: Durch die Neuregelung der Besteuerung der Renteneinkünfte im Jahre 2005 wurde die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung" geschaffen:

Durch diese Gesetzesänderung wurden nach Schätzungen eine Million Pensionäre steuerpflichtig, da sie ihre Freibeträge ausgeschöpft hatten. Ab dem Jahre 2005 gerechnet hat jeder neue Rentner-Jahrgang prozentual höhere Steuern zu zahlen als der vorangehende Jahrgang. Es gibt aber verbesserte Möglichkeiten, Vorsorgebeiträge von der Steuer für Rentner abzusetzen.

Um welche Art Rente (etwa Altersrente oder Erwerbsminderungsrente) der gesetzlichen Rentenversicherung es sich handelt, ist seit der Neuregelung unerheblich. Das Finanzamt schreibt zu Rentenbeginn den jeweiligen Rentenfreibetrag fest, der bis zum Ende des Rentenbezugs gilt; der ebenfalls zu Rentenbeginn feststehende Besteuerungsanteil bestimmt die Höhe der Steuern für den Rentner und welcher Betrag von ihm zu zahlen ist.

Lag der Besteuerungsanteil im Jahr 2005 noch bei 50 Prozent, kommen bis zum Jahre 2020 jährlich für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang zwei Prozentpunkte hinzu: Demnach beläuft sich der Besteuerungsanteil 2020 schließlich auf 80 Prozent. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, der muss schließlich 100 % der Rente versteuern. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang wird es folglich eine zunehmende Zahl Ruheständler geben, die steuerpflichtig sind und eine Steuererklärung abgeben müssen.

Prinzipiell unterliegt die Einkommensteuerklärung für Rentner den gleichen Bestimmungen wie eine Steuererklärung für Berufstätige. Das heißt, differenziert wird in erster Linie nach der Art der Einkünfte. Sofern Ihre Renteneinkünfte also den geltenden Grundfreibetrag überschreiten, ist eine Steuererklärung zu erstellen und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Für das Steuerjahr 2012 ist der Grundfreibetrag mit 8.004 Euro für Alleinstehende und mit 16.008 Euro für Ehepaare festgeschrieben.

Im Steuerjahr 2013 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 8.130 Euro für Alleinstehende und 16.260 Euro für Verheiratete. Zudem gilt im Jahr 2013, dass Nebeneinkünfte bis zu 410 Euro steuerfrei sind und Nebeneinkünfte in einer Höhe von 410 bis 820 Euro ermäßigt besteuert werden.

Steuererklärung für Rentner - Möglichkeiten für Rentenbezieher Einkommensteuer zu sparen

Auch 2013 gibt es noch gute Hoffnung, weniger Steuer auf die Rente zahlen zu müssen: Gerade im Alter sind immer wieder oder gar regelmäßig zusätzliche Versicherungen, Krankheitskosten und ähnliches zu zahlen. Ist dies der Fall, können Sonderausgaben und/oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden:

  • Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen und „andere" Sonderausgaben sind Ausgaben, die vom Staat in unterschiedlichem Maße steuerlich begünstigt werden. Im Steuerjahr 2013 liegt der Pauschalbetrag diesbezüglich bei 36 Euro für Alleinstehende und bei 72 Euro für Ehepaare. Es kann sich durchaus lohnen, das Einkommensteuergesetz hinsichtlich anzurechnender Sonderausgaben zu sichten, um keine getätigte Sonderausgabe zu vernachlässigen. Wir helfen Ihnen dabei.

  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die entstehen, wenn besondere Situationen im Leben eintreten, werden als außergewöhnliche Belastungen bezeichnet. Dies können insbesondere finanzielle Verpflichtungen sein, die mit einem Unfall oder einer Krankheit zusammenhängen z.B. Zuzahlungen für Brille/Hörgeräte.

  • Werbungskosten: Selbstverständlich können auch die Steuern für Rentner durch den Abzug von Werbungskosten gemindert werden. 2013 liegt die Werbungskostenpauschale bei 102 Euro für Rentner. Sofern dieser Betrag überschritten wurde, sollten alle Belege im Zusammenhang mit Werbungskosten für das Steuerjahr der Steuererklärung beigefügt werden.

Empfehlenswert ist es für jeden Steuerpflichtigen, sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, Steuern zu sparen. Wer seinen Lebensunterhalt hauptsächlich durch den Bezug einer Rente finanzieren muss, hat nichts zu verschenken. Mit der Steuersparbox wird Ihnen als Rentner viel Arbeit abgenommen und Sie können sicher sein, nichts zu vergessen.

Unsere Checklisten helfen Ihnen, sich zu orientieren. Zusätzlich stehen Ihnen unsere Experten in Sachen Steuern für Rentner zur Seite. Es versteht sich von selbst, dass Sie von uns hilfreiche Tipps erhalten, um insbesondere außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben sowohl 2012 als auch 2013 geltend machen zu können.

Das Finanzamt muss mit einer korrekten Erklärung zufriedengestellt werden, trotzdem soll Ihre Rente nicht unnötig geschmälert werden. Beide Aspekte werden bei Verwendung der Steuersparbox berücksichtigt - und zwar zu einem fairen Preis.

Steuerfallen bei der Einkommensteuererklärung für Rentner

Die Finanzämter verschicken systematisch Briefe an Ruheständler, um zu überprüfen, ob diese die Einkünfte ordnungsgemäß versteuert haben. Grund ist, dass seit dem 01. Januar 2005 nicht mehr nur der sog. Ertragsanteil zu versteuern ist, sondern mind. 50 % der Rente, je nachdem ab wann die Rente bezogen wurde.

Viele Senioren haben diese Gesetzesänderung nicht mitbekommen und sind völlig ahnungslos und überrascht, wenn ein Brief des Finanzamtes ins Haus geflattert kommt. Es wird geschätzt, dass rund eine Million Rentner keine Steuererklärung abgegeben haben, obwohl sie steuerpflichtig sind.

Der Fiskus ist den Rentnern auf der Spur, denn die Behörden tauschen miteinander Informationen aus:

Die Rentenbezüge werden automatisch per Rentenbezugsmitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt. Landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständige Versorgungseinrichtungen, private Versicherungen und Arbeitgeber melden ebenfalls an das Finanzamt.

Etliche Ruheständler sind betroffen, insbesondere dann, wenn sie weitere Einkünfte beziehen z. B. Mieteinkünfte. Durch die Summe der Einkünfte sind oft alle Höchst- und Freibeträge ausgeschöpft und es entsteht eine Steuerpflicht und eine Steuernachzahlungspflicht. In der Praxis werden zudem oft falsche oder unvollständige Steuererklärungen abgegeben.

Wir, das Steuersparbox Team, informieren Sie gerne und ausführlich . Wir erstellen die Steuererklärung für Rentner unter Berücksichtigung aller Steuervergünstigungen. Ruheständler sind bei uns gut aufgehoben, denn Sie müssen sich nicht mit der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung beschäftigen. Wir erledigen dies alles für Sie ganz einfach und unkompliziert.

Wir, das Team der Steuersparbox, helfen Ihnen und schützen Sie vor unangenehmen Überraschungen.

In keinem Fall sollte der Rentner warten, bis die Finanzverwaltung auf ihn zukommt, denn dann kann es zu einem Steuerhinterziehungsverfahren kommen. Deswegen sollten Sie sich schnellstmöglich gründlich über das Thema Renten informieren.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

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