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Die Steuererklärung 2012

Sie haben Ihre Steuererklärung 2012 noch nicht beim Finanzamt abgegeben?

Üblicherweise ist für Arbeitnehmer jeweils der 31.05. des Folgejahres Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Falls Sie jedoch auf einen Steuerberater oder auf die Steuersparbox zurückgreifen, muss keine Verlängerung beantragt werden: Die Abgabefrist endet für Sie in diesem Fall erst am 31.12.2013 - mithin haben wir im Jahr 2013 noch ausreichend Zeit, Ihre Einkünfte zu erklären und die Formulare fertigzustellen, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten.

Was hat sich im Steuerjahr 2012 gegenüber dem Steuerjahr 2011 geändert?

Worauf ist vorrangig zu achten, wenn die Steuererklärung 2012 angefertigt wird?

Welche Anlagen müssen ausgefüllt werden, um Geld zu sparen?

Das sind die wichtigsten Änderungen für Ihre Steuererklärung 2012, durch die Steuergesetzgebung:

  • Altersvorsorgeaufwendungen: Sowohl Beiträge die von Ihnen bezahlten für die gesetzliche Rentenversicherung als auch für die Rürup-Rente oder eine andere private Basisrente sind nunmehr zu 74 Prozent abzugsfähig.

  • Riester-Rente: Anspruchsberechtigte müssen einen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 60 Euro zahlen. Nachzahlungen sind möglich, um die jeweiligen Zulagen zu erhalten.

  • Alterseinkünfte: Für alle Neurentner im Jahr 2012 beträgt der zu versteuernde Anteil aus der gesetzlichen Rente 64 Prozent. Für erstmalige Pensionsempfänger gilt ein niedrigerer Versorgungsfreibetrag (2.160 Euro) und ein reduzierter Zuschlag (648 Euro).

  • Pendlerpauschale: Der jährliche Vergleich von Aufwendungen löst die Möglichkeit ab, zeitweise höhere Beförderungskosten geltend machen zu können. 0,30 € je zurückgelegten Kilometer zu veranschlagen, ist überwiegend die beste Variante, diese Werbungskosten in der Anlage geltend zu machen.

  • Verbilligte Vermietung: Zu verlangen sind als Minimum 66 Prozent der jeweils ortsüblichen Miete, um die Werbungskosten in voller Höhe abziehen zu können. Verglichen wird hierbei die Warmmiete samt allen umlagefähigen Nebenkosten.

  • Abgeltungssteuer: Der Abzug der außergewöhnlichen Belastungen wird gefördert, da bereits abgegoltene Kapitalerträge nicht mehr mit zur Berechnung der zumutbaren Belastung im Falle von außergewöhnlichen Lebenssituationen (beispielsweise Krankheit) herangezogen werden.

  • Kosten für die Berufsausbildung: Die Obergrenze für als Sonderausgaben abzugsfähige Bildungskosten wird von zuvor 4.000 auf 6.000 Euro im Jahr 2012 angehoben.

  • Ausbildungsfreibetrag: Bis in Höhe von 924 Euro können Eltern einen Abzugsbetrag für auswärtig in Ausbildung befindliche volljährige Kinder erhalten. BAföG und andere öffentliche Mittel, die bezogen werden, beeinflussen die Höhe des Freibetrages nicht mehr.

  • Kindergeld und Kinderfreibeträge: Kindergeld für erwachsene Kinder wird unabhängig von deren eigenen Einkünften gezahlt, sofern es sich um nicht schädliche Erwerbstätigkeiten handelt. Die „Anlage Kind" ist entsprechend umgestaltet worden.

  • Kinderbetreuungskosten: Die Möglichkeiten, Kinderbetreuungskosten abzuziehen, sind verbessert worden, da nicht mehr zwischen beruflich bedingten und privaten Betreuungskosten unterschieden wird.

  • Übertragung von Kinderfreibeträgen: Kinderfreibeträge sind zusätzlich zu der bisherigen Regelung übertragbar, falls der andere Elternteil nicht in der Lage ist, der Unterhaltspflicht nachzukommen.

Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit bezieht, muss die Anlage abgeben und seine Steuererklärung 2012 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hierfür gibt es im Jahr 2013 die Möglichkeit, die Steuer per ELSTER zu erklären. Eine gute Alternative für alle, die dieses Verfahren nicht nutzen möchten, ist die Steuersparbox, die Ihnen bereits auf der Startseite hilfreiche Tipps für Ihre Steuererklärung gibt:

Nach Nennung Ihrer wichtigsten steuerrelevanten Angaben erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre Steuersparbox, die es uns erleichtert, die Steuer zu erklären. Dabei wird selbstverständlich auch 2013 größter Wert auf Datenschutz bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung und der jeweiligen Bestimmungen gelegt.

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